BEFÖRDERUNGSVERTRAG
GÜLTIG FÜR DIE SAISON 2021-2022
1. Die nachfolgenden Bestimmungen werden Inhalt des zwischen dem Kunden, auch Passagier genannt, und dem Unternehmen Transportes Marítimos Geo Australis S.A, im Folgenden „das Unternehmen“ genannt, zustande kommenden Reise- und Beförderungsvertrages.
Dem Beförderungsvertrag liegen die Ticketbedingungen, die im Folgenden aufgeführten Vertragsbedingungen sowie die einschlägigen Bestimmungen des Dritten Buches des HGB (Libro III del Código de Comercio) der Republik Chile zugrunde.
2. Der Reisevertrag, im Folgenden „das Ticket“ genannt, ist nur für das in den Ticketbedingungen angegebene Schiff, die ausgezeichnete Reiseroute und -dauer sowie den angegebenen Passagier gültig. Macht ein Kunde nicht von seinem Recht Gebrauch, die gebuchte Reise fristgerecht zu verschieben oder abzusagen und findet sich nicht an Bord des gebuchten Schiffs und der Reise ein, so verliert er jeglichen Anspruch auf die gebuchten Leistungen.
Das Ticket wird namentlich ausgestellt und kann vom Kunden, ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Unternehmens nicht auf eine andere Person übertragen werden.
Ungeachtet der Tatsache, dass ein bestimmtes Schiff auf dem Ticket angegeben wurde, behält sich das Unternehmen das Recht vor, die gebuchte Reise mit einem der Schiffe Stella Australis oder Ventus Australis, mit ähnlicher Ausstattung und unter ähnlichen Bedingungen durchzuführen.
3. Der Kunde muss das Ticket für die entsprechende Reise bei sich tragen und jedes Mal – beim Check-In, der Einschiffung, während der Reise und/oder bei der Ausschiffung – vorzeigen, wenn er vom Unternehmen, der Crew oder den Behörden dazu aufgefordert wird.
4. Der Kunde muss die Einschiffung 48 Stunden im Voraus bestätigen. Ebenso muss er den Check-In am Tag der Einschiffung am durch das Unternehmen mitgeteilten Ort und zum festgelegten Zeitpunkt durchführen.
Jeder Kunde, der das im Ticket angegebene Reisedatum verschieben und auf ein späteres Datum umbuchen möchte, muss einen schriftlichen Antrag an das Unternehmen stellen, das diesen ohne Angabe von Gründen annehmen oder ablehnen kann. Wird die Umbuchung vom Unternehmen akzeptiert, wird eine Umbuchungsgebühr von 100 US-Dollar oder der entsprechende Betrag nach aktuellem offiziellem Tageskurs in Chilenischem Peso fällig, die der Passagier an das Unternehmen zu zahlen hat. Gegebenenfalls wird eine eventuelle Preisdifferenz zum neuen Reisedatum in Rechnung gestellt, die sich dazu summiert.
Wenn der Kunde keine Umbuchung vorgenommen hat oder diese vom Unternehmen abgelehnt wurde, wird vorausgesetzt, dass der Passagier auf eine Umbuchung verzichtet und wie im Ticket angegeben an der Reise teilnimmt. Bei Nichterscheinen verliert er jegliche Ansprüche und die Berechnung der vertraglichen Stornierungsgebühr findet Anwendung.
5. Die Angaben auf dem Ticket bezüglich des Datums und der Uhrzeit der Abfahrt des Schiffes sind geplante Angaben, die Änderungen unterliegen können. Infolgedessen kann sich die Abfahrt des Schiffes ohne Verschulden des Unternehmens und mit Ausschluss von Haftungsansprüchen gegenüber diesem, aus klimatischen Gründen, auf Anordnung der Behörden, aus Gründen des Gesundheitsschutzes und der Sicherheit eines oder mehrerer Passagiere oder eines anderen, auf höhere Gewalt oder auf ein unvorhersehbares Ereignis zurückführbaren Sachverhalts, verzögern. Wobei der Reisende kein Recht auf Entschädigung infolge des Vorfalls hat.
Das Datum und die Uhrzeit der Ankunft am Zielhafen sind ebenfalls geplante Angaben, die sich durch eine verfrühte oder verspätete Ankunft des Schiffes aus einem der oben genannten Gründe verändern können, ohne dass Haftungsansprüche gegenüber dem Unternehmen geltend gemacht werden können.
Das Unternehmen kann die Abfahrt des Schiffes aufgrund höherer Gewalt oder eines unvorhergesehenen Ereignisses absagen, wobei der Passagier in einer solchen Situation kein Recht auf Rückerstattung des für das Schiffsticket bezahlten Betrages oder auf Schadenersatz jeglicher Art hat.
Falls sich die Abfahrt des Schiffes verzögert oder es zu einer verspäteten Ankunft am Zielhafen kommt, hat der Passagier während der Verzögerung Anspruch auf Unterkunft und Verpflegung auf dem Schiff.
6. Der Ticketpreis beinhaltet weder die Hafengebühren, die in den Häfen von Punta Arenas (Chile) und Ushuaia (Argentinien) erhoben werden, noch Visa- oder eventuelle weitere Einreisegebühren sowie andere Steuern, die gegenwärtig oder zukünftig von den Passagieren aufgrund ihrer Ein- und/oder Ausreise in/von den Republiken Chile und Argentinien verlangt werden. Diese Gebühren und Steuern müssen von den Passagieren getrennt vom Reisepreis bei der Buchung gezahlt werden oder werden vom Passagier direkt an die entsprechenden Stellen entrichtet.
Der Reisepreis enthält keine Trinkgelder für die Besatzung und beinhaltet keine Einkäufe im Bordgeschäft und keine Nutzungsgebühren der Satellitentelefone an Bord. Alle zusätzlichen Ausgaben, die dem Passagier aufgrund persönlicher Bedürfnisse oder Umstände, die im Laufe der Reise eintreten, wie z. B. eine vom Reisenden oder Familienangehörigen beantragte Evakuierung aus medizinischen Gründen entstehen, sind im Reisepreis nicht enthalten.
7. Gemäß der geltenden Gesetzgebung ist der Kapitän der ranghöchste Offizier des Schiffes, der für dessen Leitung und Führung verantwortlich ist. Er ist mit der Autorität und den Befugnissen zur Durchsetzung der Gesetze und Vorschriften der Republik Chile, insbesondere des Seerechts, ausgestattet und wird von der Behörde zur Aufrechterhaltung von Recht und Ordnung auf dem Schiff beauftragt.
Desweitern sieht die Gesetzgebung vor, dass die Passagiere den Kapitän in allen Bereichen, die die Sicherheit des Schiffes, seiner Besatzung und der Passagiere betreffen, zu respektieren und ihm Folge zu leisten haben. Sie sind deshalb dazu verpflichtet, alle von der Reederei erlassenen Vorschriften und Regeln in Bezug auf die Beförderung von Passagieren und deren Eigentum, sowie allen Anordnungen des Kapitäns Folge zu leisten und die gesperrten Sicherheitsbereiche an Bord der Schiffe nicht zu betreten.
Im Rahmen seiner Funktion und seiner Befugnisse kann der Kapitän die Einschiffung oder Ausschiffung verhindern oder andere Maßnahmen gegenüber Passagieren anordnen, die eine physische oder psychische Bedrohung für die Gesundheit oder Unversehrtheit anderer Passagiere oder der Besatzung darstellen oder deren Verhalten gegen die Regeln der Sicherheit und Ordnung der Schiffe verstößt oder die von der Reederei erlassenen Vorschriften und Regeln sowie die Anordnungen des Kapitäns missachten. Die Ausschiffung des Passagiers kann in jedem Zwischenhafen vor der Ankunft am Zielhafen erfolgen und er/sie muss die Kosten für den Weitertransport zum Bestimmungsort eigenständig tragen. Alle hier aufgeführten Bestimmungen gelten unabhängig und unwiderruflich der Haftung des Fahrgastes, falls er dem Schiff, der Besatzung und/oder anderen Fahrgästen Schäden oder Verletzungen zuführt sowie der Strafen, die von den zuständigen Behörden verhängt werden können.
8. Die Reise, auf die sich dieser Beförderungsvertrag bezieht, ist eine Expeditionskreuzfahrt. Die Schiffe des Unternehmens sind nicht barrierefrei und sind nicht mit Aufzügen oder behindertengerechte Einrichtungen ausgerüstet. Passagiere mit Behinderungen sollten sich während des Buchungsprozesses unbedingt über die Teilnahmemöglichkeiten und Durchführbarkeit der Reise bei der Reederei informieren.
Mit dem Vertragsabschluss und der Einschiffung akzeptiert der Kunde die im vorliegenden Vertrag aufgeführten Bedingungen, wodurch er kein Klagerecht oder Entschädigungsansprüche jedweder Art gegen das Unternehmen aufgrund vorhersehbarer und/oder unvorhersehbarer Folgen der Reise hat, insbesondere wenn der Fahrgast körperliche oder geistige Einschränkungen hat oder keinen optimalen Gesundheitszustand aufweist.
9. Falls ein erwachsener Passagier mit Minderjährigen reist, übernimmt er die volle Verantwortung für die Aufsicht und Unversehrtheit der Kinder sowie für die Einhaltung der Sicherheitsmaßnahmen an Bord des Schiffes.
10. Den Passagieren ist es untersagt, Schusswaffen, gefährliche Gegenstände oder Sprengstoff mit sich zu führen, in ihrem Gepäck zu verstauen oder in die Kabine mitzunehmen, wenn diese gegen das Waffenkontrollgesetz verstoßen. Ebenfalls ist es verboten jede Art von Rauschmitteln oder durch die chilenische und argentinische Gesetzgebung verbotene Substanzen mit sich zu führen. Die Passagiere tragen die Verantwortung für Schäden oder Nachteile, die gegenüber dem Unternehmen, ihren Angestellten und/der Dritten infolge der Mitführung oder der versuchten Mitführung derartiger Gegenstände oder Substanzen entstehen.
11. Haustiere sind auf den Schiffen des Unternehmens nicht erlaubt.
12. In jeder Kabine befindet sich ein dem Kunden zur Verfügung stehender Safe, damit er auf eigene Verantwortung, mitgebrachtes Geld, Wertpapiere oder -Gegenstände dort aufbewahren kann.
Dieser Safe wird mit einem Geheimcode geöffnet, der vom Kunden gemäß der Betriebsanleitung des Safes selbst festgelegt wird.
In Hinblick auf die zuvor erwähnten Sachverhalte übernimmt das Unternehmen keine Haftung für Schäden, die dem Kunden aufgrund von Verlusten und/oder Schäden von Geld, Wertpapieren, Schmuck, Juwelen oder anderen Wertgegenständen, wie Gold oder Silber, Münzen oder Geldscheinen, Besteck und Geschirr aus Edelmetallen oder anderen Gegenständen ähnlicher Merkmale entstehen könnten.
13. Das Schiff kann jede Strecke fahren, an jedem beliebigen Hafen anlegen, zurückkehren, von der Route abweichen oder an jedem beliebigen Hafen und/oder anderen Anlegestellen anlegen – auf oder außerhalb der geplanten Route, mit oder ohne Lotsen oder Schlepper – schleppen oder geschleppt werden und anderen Schiffen in allen möglichen Situationen Hilfestellung geben. Wenn das Schiff aufgrund der Anordnung einer Behörde oder aufgrund der Befolgung der für die Schifffahrt geltenden Vorschriften und Gesetze, aus Sicherheitsgründen oder zur Gewährleistung des Wohlbefindens von einer oder mehreren Passagieren oder aus anderen Umständen, die auf ein unvorhergesehenes Ereignis oder höhere Gewalt zurückzuführen sind, zu einem der zuvor genannten Sachverhalte verpflichtet wird, kann der Kapitän davon absehen, die auf der Reiseroute festgelegten Häfen und Landeplätze anzulaufen, ohne dass den Reisegäste einen Anspruch auf Entschädigung zusteht.
14. Das Schiff ist frei, alle von den zuständigen oder befugten Behörden ausgesprochenen Anweisungen in Bezug auf Ladung, Abreise, Routen, Anlaufhäfen, Unterbrechungen, Umschiffungen und Ankunft am Zielhafen zu befolgen. Für den Fall, dass als Folge dieser Anordnungen das Unternehmen Passagiere am auf dem Ticket angegebenen Zielhafen nicht ausschiffen lassen kann, können die Reisenden an jedem anderen Hafen ausgeschifft werden. Der Beförderungsvertrag gilt dann als erfüllt und vollständig in der angebenden Art und Weise ausgeführt, wobei das Unternehmen ab diesem Zeitpunkt frei von jeglicher Verantwortung und Haftung ist.
Unter diesen Umständen ist das Unternehmen nicht dazu verpflichtet, den Passagieren den Betrag des Reispreises vollständig oder teilweise zurückzuerstatten, den Transport der Passagiere an ihr Ziel zu übernehmen oder für jegliche Kosten aufzukommen, die während ihres Aufenthalts an Land oder aus anderen Gründen entstehen, während sie auf die Fortsetzung ihrer Reise an den Zielort warten.
15. Passagiere, die auf Eigenregie zeitweise das Schiff verlassen oder die Überfahrt in Häfen oder Anlandungspunkten unterbrechen, müssen die Kosten Ihres Landaufenthalts sowie alle Kosten bezüglich der Aus- und Einschiffung und Steuern selbst tragen.
Wenn der Passagier nicht zur festgelegten Zeit zum Auslaufen des Schiffes am Hafen oder an einem Anlandungspunkt oder an der Anlegestelle, an der er das Schiff freiwillig verlassen hat, an Bord geht, kann der Kapitän die Reise ohne diesen Passagier fortsetzen, der kein Recht hat, die Rückerstattung des bezahlten Reisepreises oder jeglichen Schadensersatz oder Entschädigung vom Unternehmen einzufordern.
16. Wird eine Reise aus Gründen, die das Unternehmen zu vertreten hat, vorübergehend unterbrochen, so hat der Reisende Anspruch auf Unterkunft und Verpflegung, ohne dass ihm hieraus ein Anspruch auf eine zusätzliche Vergütung entsteht.
17. Unbeschadet der sonstigen zuvor erwähnten Bedingungen ist das Unternehmen im Falle eines unvorhersehbaren Ereignisses oder höherer Gewalt von den aus dem Beförderungsvertrag hervorgehenden Verpflichtungen befreit, den Passagieren den Reisepreis zu erstatten und Schadensersatz zu leisten.
18. Für alle Bereiche des Beförderungsvertrages gelten die von den nationalen Behörden im Abfahrts- oder Ankunftshafen verhängten Hygiene- und Gesundheitsschutzmaßnahmen, die die Abfahrt oder Ankunft der Schiffe verhindern, und/oder die von den nationalen oder internationalen Behörden verhängten Beschränkungen, die den Zugang der Passagiere zum Abfahrts- oder Ankunftshafen oder die Durchführung von Seetourismusreisen einschränken oder verhindern, als höhere Gewalt und unvorhersehbares Ereignis.
19. Falls sich der Passagier hinsichtlich gesundheitlicher Risiken, Tod, Reise, Verlust, Beschädigung oder sonstiger unvorhergesehener Ereignisse absichern möchte, die seine Person und/oder sein Gepäck während der Reise betreffen könnten, sollte er eine Reiseversicherung oder ähnliche Versicherungspolice bei einer Versicherungsgesellschaft seiner Wahl abschließen. Ungeachtet der genannten Versicherung, verfügt das Unternehmen über eine Haftpflichtversicherung für alle potenziellen Verluste oder Unfallschäden, die die Passagiere und/oder das sich auf dem Schiff befindliche Eigentum der Passagiere erfahren könnten. Die Haftung des Unternehmens wird durch die Bedingungen des Beförderungsvertrages und den einschlägigen Bestimmungen des Dritten Buches des chilenischen HGB (Libro III del Código de Comercio) geregelt.
20. Wenn der Kunde am Schiff oder seinen Einrichtungen, Geräten, Einrichtungsgegenständen, oder am Eigentum oder den Gütern des Unternehmens Schäden verursachen sollte, muss er das Unternehmen entsprechend entschädigen.
21. Alle möglicherweise zwischen Passagieren und dem Unternehmen entstehenden Streitigkeiten unterliegen den einschlägigen Bestimmungen des Dritten Buches des HGB (Libro III del Código de Comercio) der Republik Chile.